Der Unfall dürfte nach seiner Ansicht auf eine Querlage des Anseilkarabiners in den beiden Metallringen des Anseilgurtes und auf eine gleichzeitig ungünstige Lage der Bandschlinge zurückzuführen sei. Bei den auf den Bildern 1 bis 6 sowie 9 und 10 (vgl. Gutachten, act. 2.14) dargestellten Arten der Belastung sei das selbständige Öffnen des Twistlock-Verschlusses und das anschliessende Aushängen der Bandschlinge aus dem Karabiner leicht möglich, unter der Voraussetzung, dass mit der Bandschlinge eine Bewegung ausgeführt werde. In seinem Ergänzungsgutachten vom 13. November 2001 führt H. aus, dass bis zum Zeitpunkt des fraglichen Unfalles ein Anseilen, vergleichsweise dem auf Gletschern