Auch in den übrigen Einvernahmen sei das Augenmerk nicht auf diese Problematik gerichtet worden. Deshalb liege der Schluss nahe, F. zu diesen Widersprüchen zu befragen. Je nach Beweisergebnis seien dann auch weitere Teilnehmer der Schluchtüberquerung darüber zu befragen, wie die Instruktion gelautet habe. J. In Ergänzung der Untersuchung wurden sodann A., I., welche die Schlucht als erste überquert hat, sowie J. als Zeugen befragt. Darüber hinaus wurden noch zwei weitere Befragungen von Bergführer F. vorgenommen.