D. Gegen diese Einstellungsverfügung erhob A. am 18. September 2000 Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichtes von Graubünden mit dem Begehren, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Sache sei an die Staatsanwaltschaft zur Weiterführung des Strafverfahrens zurückzuweisen.