zur Verfügung stehenden Akten zum Schluss gelangt, dass der Unfall auf eine Verkettung unglücklicher Umstände zurückzuführen sei, die in dieser Art für den Bergführer nicht voraussehbar gewesen seien. Insbesondere sei davon auszugehen, dass zum Unfallzeitpunkt noch keine allgemein verbindlichen Empfehlungen existierten, welche für diese Art von Aktivität vollständige Redundanz verlangten.