2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von 1'200 Franken gehen zu Lasten der Beschwerdeführerin. 3. Dem Beschwerdegegner wird zu Lasten des Kantons Graubünden eine aussergerichtliche Entschädigung von 1'200 Franken ausgerichtet. 4. Mitteilung an: __________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vizepräsident Der Aktuar ad hoc