Das Geld war nach den internen Reglementen nicht für ihn persönlich bestimmt, sondern es musste in eine gemeinsame Trinkgeldkasse abgeführt werden, von welcher 81 % des Geldes an die Arbeitgeberin und 19 % an die Mitarbeiter gingen. Ob diese Verwendung des Geldes im Sinne des Gebers lag, der wohl eher den Angestellten persönlich beschenken wollte, ist zwar fraglich, aber angesichts der klaren und unbestrittenen vertraglichen Regelung ohne Bedeutung. Entsprechend der üblichen Betrachtungsweise (Art.