Während nämlich nach diesen die Annahme von Trinkgeldern durch Mitarbeiter, die nicht im persönlichen Dienstleistungsbereich angestellt sind, schlechthin untersagt ist, sind die Vorschriften der A. nicht gleich klar. Zwar untersagt das Anstellungsreglement den Arbeitnehmern die Annahme von Geldern oder Leistungen irgendwelcher Art und auch im Merkblatt über die Verhaltensregeln wird festgehalten, es dürfe kein Trinkgeld persönlich entgegengenommen, sondern nur vom Gast in den Tronc- Behälter gegeben werden. Auch in den Regeln über das Geldhandling wird vorgeschrieben, Trinkgeld von einem Gast werde nie persönlich entgegengenommen;