Die A. befasse sich in verschiedenen Reglementen mit den Trinkgeldern. Das Tronc-Reglement bestimme, dass alle Mitarbeiter verpflichtet seien, sämtliche von Gästen erhaltene Trinkgelder unverzüglich in einen dafür vorgesehenen Tronc-Behälter abzuführen. Verstösse gegen dieses Reglement würden nach dem Anstellungsreglement als Grund für eine ausserordentliche Kündigung betrachtet. Im Stellenbeschrieb werde auf das Vier-Augen-Prinzip verwiesen, und das Reglement über die Verhaltensregeln schreibe vor, dass kein Trinkgeld persönlich entgegengenommen werden dürfe, sondern nur direkt vom Gast in den Tronc-Behälter zu geben sei.