Insbesondere kann sich der Geschädigte gegen Ableh- nungs- und Einstellungsverfügungen beschweren. Weil nach dem Tronc-Reglement 81 % der vereinnahmten Trinkgelder an die Arbeitgeberin gehen, sieht sich die beschwerdeführende Strafantragstellerin als Opfer der dem Angeschuldigten vorgeworfenen Handlungen. Als solches fällt sie in die Kategorie der nach obiger Definition beschwerdeberechtigten Personen. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist somit einzutreten. 5