B. sei beobachtet worden, wie er von einem Gast ein Trinkgeld entgegengenommen habe. Um ihm eine Chance zu geben, habe man nicht sofort etwas unternommen, es hätten sich ihm vielmehr vorerst zwei Mitarbeiter genähert, um ihm die Möglichkeit zu geben, ihnen die Zwanzigernote zuhanden des Tronc auszuhändigen. Nach seiner Ablösung sei er auf dem Weg zum Kontrollraum am Hauptbehälter vorbeigekommen, habe das Geld aber nicht eingeworfen, worauf er von drei Mitarbeitern gestellt worden sei.