Am Ort, wo er zum fraglichen Zeitpunkt eingesetzt gewesen sei, habe sich kein solcher Behälter befunden, und er habe seinen Platz als Kontrolleur nicht verlassen dürfen. Die Gelegenheit, die zwanzig Franken einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zu übergeben, welche sich kurze Zeit in seiner Nähe befunden hätten, habe er verpasst. Als er abgelöst worden und auf dem Weg zum Beobachtungsraum an einem Tronc-Behälter vorbeigekommen sei, habe er das Geld nicht eingeworfen, weil sich niemand in der Nähe befunden habe. Er habe sich daher entschieden, das Trinkgeld später im Beisein von Zeugen zum Tronc zu geben.