Das monatliche Grundgehalt wurde auf 3'750 Franken brutto festgelegt, zu welchem Betrag noch 1'250 Franken monatlich als Akonto für gesetzlich vorgesehene Zuschläge kamen. Es wurde sodann auf die Verteilung des sogenannten Tronc (Gesamtheit der freiwilligen finanziellen Zuwendungen der Gäste an die Mitarbeiter des A.s) verwiesen, welche auf Grund des jeweils gültigen Tronc-Reglementes im Anhang des allgemeinen Anstellungsreglements erfolgen sollte. In einem Verhaltensreglement wurde festgehalten, dass Trinkgelder nicht persönlich entgegengenommen würden, sondern vom Gast in den Troncbehälter zu geben seien.