heitsbeamter eingestellt und war daneben auch vertretungsweise für die Informatik und Technik zuständig. Am 1. November 2002 wurde zwischen der A. und B. ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, in welchem das Arbeitsverhältnis eingehend umschrieben und sodann auf ein dem Arbeitnehmer ausgehändigtes allgemeines Anstellungsreglement der A. mit Anhängen sowie eine Stellenbeschreibung verwiesen wurde. Die Stellung B.s wurde als Security/IT/Technik umschrieben. Das monatliche Grundgehalt wurde auf 3'750 Franken brutto festgelegt, zu welchem Betrag noch 1'250 Franken monatlich als Akonto für gesetzlich vorgesehene Zuschläge kamen.