A. Mit Urteil des Bezirksgerichts Imboden vom 9. Februar 1994 wurde die Ehe zwischen B. und X. geschieden und die drei gemeinsamen Kinder, A., geboren am 13. September 1980, Y., geboren am 8. April 1983, und C., geboren am 5. Juni 1987, der Mutter zugeteilt. B. wurde zur Bezahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von je Fr. 500.-- zuzüglich der gesetzlichen Kinderzulagen an seine Kinder bis zu deren wirtschaftlicher Selbständigkeit, längstens jedoch bis zur Mündigkeit verpflichtet. Überdies hatte B. bis zum 30. Juni 2003 monatlich Fr. 300.-- an den Unterhalt seiner geschiedenen Ehefrau zu bezahlen.