sie schliesst also nicht ohne weiteres aus, dass F. sich im Einstiegsbereich befunden hatte. Die Würdigung dieser verschiedenen Zeugenaussagen führt zum Schluss, dass überwiegende Anhaltspunkte für die Sachdarstellung von F. sprechen. Selbst wenn man nicht so weit gehen würde, wäre angesichts der Widersprüche im Zweifel letztlich zu dessen Gunsten zu entscheiden, was im Falle einer Anklageerhebung zwingend zu einem Freispruch führen müsste. Es ist zudem nicht ersichtlich, was für andere Zeugen sich noch zu dieser Frage äussern könnten, zumal seit dem Unfallereignis nun schon zwei Jahre verflossen sind.