unmittelbar bei der Einstiegstelle beziehungsweise neben dem zu beladenden Sessel befunden habe. Zu den Aussagen von B. ist zu sagen, dass dieser nicht ausdrücklich gesagt hat, es habe sich beim Besteigen der Sessel niemand in unmittelbarer Nähe befunden, sondern lediglich erklärte, ein Angestellter habe im Innern der Talstation gestanden und herausgeschaut. Diese Feststellung mag durchaus zutreffen, ergibt sich doch aus den Depositionen F.s, dass sich auch Direktor I. im Bereiche der Talstation aufgehalten haben musste; sie schliesst also nicht ohne weiteres aus, dass F. sich im Einstiegsbereich befunden hatte.