Diese Aussage relativierte sie zwar anlässlich der Einvernahme durch den Untersuchungsrichter vom 9. August 2002, indem sie erklärte, sie könne dies nicht mehr bestätigen, aber auch nicht ausschliessen. Da die ersten von einem Zeugen gemachten und dem zu beschreibenden Ereignis zeitlich am nächsten stehenden Aussagen erfahrungsgemäss die zuverlässigsten sind und diese im vorliegenden Fall doch recht konkret gelautet haben, ist ihnen gegenüber den sieben Monate später gemachten Aussagen der Vorzug zu geben.