tation, mit welcher er offenbar ohne weiteres die Sachdarstellung der beiden Kinder als die zutreffende annimmt, dass die Depositionen des Bahnangestellten auch in den Aussagen der beiden Leiterinnen eine Stütze finden. Wie oben ausgeführt wurde, erklärte D. in der Einvernahme durch die Polizei vom 1. Januar 2002, ein Bahnangestellter habe sich links neben den kommenden Sesseln befunden, als sie und vor ihr die Kinder die Sessel bestiegen hätten. Diese Aussage relativierte sie zwar anlässlich der Einvernahme durch den Untersuchungsrichter vom 9. August 2002, indem sie erklärte, sie könne dies nicht mehr bestätigen, aber auch nicht ausschliessen.