Sie sei überzeugt, dass F. reagiert hätte, wenn er irgend eine Gefahr erkannt hätte. D. vermochte sich am 9. August 2002 anlässlich ihrer Befragung durch den Untersuchungsrichter nicht mehr zu erinnern, ob F. bei der Einstiegstelle gestanden hatte; sie konnte es aber nicht ausschliessen, zumal sie zu M. habe schauen müssen. Auch F. wurde durch den Untersuchungsrichter als Zeuge befragt. Er bestätigte, dass er weisungsgemäss bei der Einstiegstelle ausserhalb des Kontrollgebäudes gestanden und von seinem Standort aus den Einstieg der Gäste gut habe beobachten können. Es treffe nicht zu, dass er beim Verlad der Kinder nicht anwesend gewesen sei;