Der Pistenbenutzer fährt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Wer Ski oder Snowboard fährt, tut dies aufgrund seines eigenen Entschlusses und ist damit auch selbst dafür verantwortlich, dass er sich richtig vorbereitet, ausrüstet und mit der Technik der gewählten Sportart vertraut macht. Dieses Prinzip der Eigenverantwortlichkeit setzt der Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen eine bedeutende Schranke. Jeder Pistenbenutzer muss selbst entscheiden, was er auf Grund seines Könnens und seiner Verfassung unter den gegebenen Umständen unternehmen darf und ohne Gefahr bewältigen kann.