Die Behauptung des Rechtsvertreters von A. X., wonach letzterer sich an den Sesselliftmasten orientiert habe und durch deren Position und Polsterung wie auch durch die Polsterung des EWZ-Masts irregeführt und dazu verleitet worden sei, eine gerade Fahrspur zu wählen, erweist sich damit als unzutreffend. Die Situation war nicht derart, dass A. X. seine Fahrt in den Abgrund nicht zu stoppen versucht hat, weil er überzeugt war, auf einer gefahrlosen, gesicherten Piste zu sein. Vielmehr wird aufgrund seiner eigenen Angaben deutlich, dass er gar nicht mehr stoppen konnte.