Vielmehr ist nach dem Gesagten davon auszugehen, dass er den Verlauf der offiziellen Skipiste kannte und von diesem allein deshalb abwich, weil er die Kontrolle über sein Board verloren hatte und es somit entgegen seinem Willen nicht mehr in die andere Richtung steuern und auch nicht mehr zum Stillstand bringen konnte. Die Behauptung des Rechtsvertreters von A. X., wonach letzterer sich an den Sesselliftmasten orientiert habe und durch deren Position und Polsterung wie auch durch die Polsterung des EWZ-Masts irregeführt und dazu verleitet worden sei, eine gerade Fahrspur zu wählen, erweist sich damit als unzutreffend.