Der Beschwerdeführer hat also seine Fahrtrichtung abseits der Piste nicht willentlich und in der Überzeugung eingeschlagen, diese Route entspreche dem Verlauf der offiziellen Piste. Vielmehr ist nach dem Gesagten davon auszugehen, dass er den Verlauf der offiziellen Skipiste kannte und von diesem allein deshalb abwich, weil er die Kontrolle über sein Board verloren hatte und es somit entgegen seinem Willen nicht mehr in die andere Richtung steuern und auch nicht mehr zum Stillstand bringen konnte.