3.7, S. 2). Ausserdem erklärte der Begleiter des Verunfallten anlässlich seiner Befragung, dass es vermutlich deshalb zum Unfall gekommen sei, weil es seinem Freund nicht gelungen sei, die Kurve nach rechts zu fahren. A. X. habe nicht mehr anhalten können, worauf es zum folgenschweren Unfall gekommen sei (vgl. act. 3.7, S. 2) Damit brachte auch H. klar zum 6 Ausdruck, dass das Verlassen der Piste auf mangelndes Beherrschen des Snowboards und damit auf ein Fehlverhalten seines Freundes zurückzuführen war.