3.6, S. 1, 2). Die Situation war also nicht derart, dass A. X. die Route über den Pistenrand hinaus in den Neuschnee gewählt hat, weil er irrtümlich annahm, er folge damit weiterhin der offiziellen gesicherten Skipiste. Vielmehr ist die von A. X. eingeschlagene Fahrtrichtung abseits der nach rechts verlaufenden Skipiste allein darauf zurückzuführen, dass er -wie er selbst sagt- nicht mehr reagieren oder anhalten und somit auch keinen Einfluss mehr auf seine Geschwindigkeit oder seine Fahrtrichtung nehmen konnte.