Die Probleme, die das Bundesgericht mit dem Begriff der Nebenfläche zu lösen versucht, lassen sich daher mit den SKUS-Regeln und den darin verwendeten Bezeichnungen hinreichend erfassen, ohne dass auf zusätzliche Begriffe wie den der Nebenfläche zurückgegriffen werden muss (vgl. dazu Stiffler, Schweizerisches Schneesportrecht, a.a.O., N 577-579 mit Hinweisen; derselbe, Verkehrssicherungspflicht für Variantenskiabfahrten?, in SJZ Nr. 87 [1991], S. 79/80, Ziff. 3; Hausheer, in ZBJV 133 [1997], S. 437/438; Padrutt, Grenzen der Sicherungspflicht für Skipisten, in ZStrR 103 [1986], S. 400 ff., Ziff. 8; Schultz, in ZBJV 121/1985, S. 38 f., Ziff. 2).