Schweiz (SBS) geschaffenen Richtlinien mit Erläuterungen zur Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten, die sogenannten SBS-Richtlinien, bestimmt. Die SKUS-Richtlinien gelten gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung heute als Massstab für die bei Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportanlagen erforderliche Sorgfalt. Sie sind für die Unternehmen und damit für die verantwortlichen Pistenchefs verbindlich und setzen den Standard, den die Schneesportler erwarten dürfen (vgl. H. K. Stiffler, Schweizerisches Schneesportrecht, 3. Aufl., Bern 2002, N 294, 296, 298 mit Hinweisen zur Rechtsprechung).