er werde die Originale und die nicht mehr für das Verfahren benötigten Unterlagen der Angeschuldigten anlässlich der untersuchungsrichterlichen Einvernahme retournieren. In seinem Schreiben an den Untersuchungsrichter vom 2. Dezember 2002 warf Dr. Küng dem Untersuchungsrichter vor, die widerrechtlich beschlagnahmte Anwaltskorrespondenz in einem separaten Kuvert aufzubewahren. 14