Der Untersuchungsrichter hat das Verfahren wegen Unterdrückung von Urkunden eingestellt, weil alle im Testament bedachten Personen Angehörige des Erblassers sind und eine Strafverfolgung in diesem Falle nur aufgrund eines Strafantrages möglich gewesen wäre. Im Rahmen der Ausführungen über die Kostenauflage hat er hingegen festgehalten, die Angeschuldigte habe auch mit dem Nichteinliefern der Testamentsurkunde gegen eine klare Rechtsnorm verstossen, was ebenfalls eine Kostenauflage rechtfertige.