B. Mit Verfügung vom 21. Mai 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden gegen D. H. eine Strafuntersuchung wegen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs usw. Nachdem auf Begehren des Verteidigers gewisse Beweisergänzungen vorgenommen und die Angeschuldigte sowie ein Bankbeamter durch den Untersuchungsrichter befragt worden waren, wobei D. H. auf Anraten ihres Anwalts praktisch alle Aussagen verweigerte, stellte der Untersuchungsrichter die Strafuntersuchung durch Verfügung vom 8. September 2003 wieder ein.