Am 2. Februar 1996 war ein Darlehensbetrag von Fr. 123'100.— aus der Lebensversicherung des B. H. bei der L.-Versicherung auf ein auf den Namen der Angeschuldigten lautendes Sparkonto bei der Bank O. in P. überwiesen worden. Von diesem Konto erfolgten anschliessend verschiedene Überträge auf Konti von N. H. sowie D. H. und am 27. November 1997 ein Saldo-Übertrag in der Höhe von Fr. 85'001.— auf das Sparkonto Nr. 605069.J2A der Angeschuldigten bei der Bank J...