Anhand der im Verlaufe des Verfahrens gesammelten Akten kam die Untersuchungsbehörde zum Schluss, dass der überwiegende Teil der Vermögenswerte der Eheleute D. H. und B. H. aus der Lebensversicherung des verstorbenen B. H. bei der L.-Versicherung sowie aus BVG-Vorsorgekonti stammte. Am 2. Februar 1996 war ein Darlehensbetrag von Fr. 123'100.— aus der Lebensversicherung des B. H. bei der L.-Versicherung auf ein auf den Namen der Angeschuldigten lautendes Sparkonto bei der Bank O. in P. überwiesen worden.