Im Rahmen des darauf eingeleiteten polizeilichen Ermittlungsverfahrens wurde am 6. Februar 2002 in der Wohnung der Beschuldigten eine Hausdurchsuchung vorgenommen, anlässlich welcher neben Bank-, Versicherungs-, Betreibungs- und anderen Akten auch eine teils handund teils maschinengeschriebene letztwillige Verfügung B. H.s vom 9. Juni 2001 zum Vorschein kam. Anhand der im Verlaufe des Verfahrens gesammelten Akten kam die Untersuchungsbehörde zum Schluss, dass der überwiegende Teil der Vermögenswerte der Eheleute D. H. und B. H. aus der Lebensversicherung des verstorbenen B. H. bei der L.-Versicherung sowie aus BVG-Vorsorgekonti stammte.