2. Am 3. Januar 2002 erstattete F. im Namen des Konkursamtes I. bei der Kantonspolizei Graubünden Strafanzeige gegen die Erben des am 4. Juli 2001 verstorbenen B. H.. Es wurde im Wesentlichen der oben geschilderte Sachverhalt dargelegt und festgehalten, auf Grund des im Konkursverfahren festgestell- 4