Nach mehrmaliger Ermahnung reichte Rechtanwalt Dr. Küng schliesslich am 12. November 2001 verschiedene Dokumente ein. Das Konkursamt erstellte darauf gestützt auf die ihm vorliegenden Akten einen Vermögensstatus per 4. Juli 2001, welcher insgesamt auf Fr. 216'481.94 lautete, und teilte dem Erbenvertreter mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 mit, man setze den Anteil der Konkursmasse am Gesamtvermögen auf 50 % oder Fr. 108'240.97 an. Rechtanwalt Dr. Küng verwahrte sich in seiner Antwort vom 10. Dezember 2001 gegen diese Berechnung der Konkursmasse und machte geltend, es gehe nicht an, die Konten der beiden Ehegatten zusammenzuzählen.