Da zum fraglichen Termin niemand erschien, teilte das Konkursamt der Witwe D. H. mit, man werde am 4. Oktober bei ihr erscheinen; sie sei verpflichtet, über die Vermögensverhältnisse des Erblassers Auskunft zu geben und habe Bankauszüge, Versicherungspolicen und Zahlungsbelege bereitzustellen. Nach telefonischer Absprache mit dem Rechtsvertreter der Erben wurde dieser Termin abgesagt, hingegen darauf hingewiesen, dass man bis zum 22. Oktober 2001 sämtliche Bankauszüge des Ehepaares D. H. und B. H. für die Jahre 2000 und 2001 sowie sämtliche Versicherungspolicen, und zwar auch solche, die in den Jahren 2000 und 2001 aufgelöst worden seien, erwarte.