Sie versprach anlässlich der erneuten Befragung, sie werde innert zehn Tagen den Nachweis über die Aktiven und Passiven der Erbengemeinschaft beibringen, kam diesem Versprechen indessen nicht nach. Mit Schreiben vom 3. September 2001 teilte Rechtsanwalt Dr. Küng dem Kreisamt C. namens der drei Erben hingegen mit, seine Mandanten schlügen die Erbschaft aus. Das Kreispräsidium C. nahm am 14. September 2001 von der Ausschlagung der Erbschaft durch alle gesetzlichen Erben Vormerk und setzte gestützt auf Art. 193 SchKG den Präsidenten des Bezirksgerichts I. von dieser Tatsache in Kenntnis.