Am 4. Juli 2001 verstarb der Schuldner. Auf Ersuchen der Witwe stellte das Kreisamt C. am 7. August 2001 die Erbbescheinigung aus, in welcher festgehalten wurde, dass die alleinigen Erben des Verstorbenen seine Ehefrau D. H. sowie seine beiden Söhne N. H. und M. H. seien.