A.1. Am 2. Juli 2001 stellte das Betreibungsamt C. gegen B. H. zwei Zahlungsbefehle über Fr. 46'322.10 (Betreibung Nr. 2010766) beziehungsweise Fr. 46'349.60 (Betreibung Nr. 2010767) für Steuerforderungen der Gemeinde A. aus. Die Zahlungsbefehle wurden gleichentags der Ehefrau des Schuldners, D. H., zugestellt, welche vorerst in beiden Betreibungen Rechtsvorschlag erhob, diesen jedoch am selben Tag wieder zurück zog. Am 4. Juli 2001 verstarb der Schuldner.