In der strafrechtlichen Beschwerde der D. H., Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.iur. Manfred Küng, Bahnhofstrasse 26 / Paradeplatz, 8022 P., gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 8. September 2003, mitgeteilt am 10. September 2003, in Sachen gegen die Beschwerdeführerin, betreffend betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und Unterdrückung von Urkunden (Kostenüberbindung), hat sich ergeben: 2