C. Am 8. September 2003 reichten X. und Y. Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung vom 7. August 2003 ein. Sie bemängeln darin, dass die von ihnen gemachten Aussagen nicht mit den Ausführungen in der Einstellungsverfügung übereinstimmen würden und begehren deshalb die Anpassung Letzterer. 3 Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung :