Im Falle einer Anklage wäre aller Voraussicht nach mit einem Freispruch zu rechnen, weshalb die Staatsanwaltschaft Graubünden, ohne ihr Ermessen zu überschreiten, die geführte Untersuchung zu Recht eingestellt hat. Die Beschwerde ist somit abzuweisen. 6. Für das Beschwerdeverfahren werden gestützt auf Art. 160 Abs. 2 StPO keine Kosten erhoben. 7 Demnach erkennt die Beschwerdekammer: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. 3. Mitteilung an: __________