Eine Anleinung ist dann geboten, wenn ein Hund aufgrund seines bisherigen Verhaltens dazu Anlass gibt oder wenn es sich um eine Hunderasse handelt, bei der mit einem aggressiven Verhalten gerechnet werden muss. Beides war vorliegend aus den dargelegten Gründen jedoch nicht der Fall. Es bestand daher für die Hundehalterin kein Anlass, ihren Hund anzuleinen oder weitere Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Im Übrigen ist allgemein bekannt, dass Hunde, die an einer zu kurzen Leine gehalten werden, aggressiv werden können.