b) B. hielt sich zusammen mit ihrem Hund schon während längerer Zeit in der von einem Alphirten mit Hirtenhunden bewohnten Alphütte auf der Alp Y. auf. Nach den übereinstimmenden Aussagen der polizeilich befragten Personen gehen dort täglich viele Wanderer vorbei und schalten einen Halt ein. Dabei würden der Hund von B. und die weiteren dort anwesenden Hirtenhunde oft gestreichelt, ohne dass es bis zum hier zu beurteilenden Ereignis je zu einem Zwischenfall kam. B. gab denn auch zu Protokoll, dass ihr Hund bis dahin noch nie jemanden gebissen habe; er sei sehr schön und anhänglich, weshalb er auch oft gestreichelt werde.