Die Beschwerde ist innert 20 Tagen, seit der Betroffene vom angefochtenen Entscheid Kenntnis erhalten hat, schriftlich einzureichen (Art. 139 Abs. 2 StPO) und muss den Antrag sowie eine kurze Begründung enthalten (Art. 20 VVG). L. wurde beim fraglichen Vorfall verletzt und ist somit als Geschädigte zur Anfechtung der Einstellungsverfügung vom 17. Dezember 2002, mitgeteilt am 20. Dezember 2002, legitimiert. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist somit einzutreten.