Die Hundehalterin B., welche sich in den Ferien auf der Alp Y. aufhielt, war zum Zeitpunkt des Vorfalles nicht anwesend. Sie hielt in der polizeilichen Einvernahme fest, dass ihr Hund ungefährlich sei und bis zum fraglichen Vorfall noch nie jemanden gebissen habe. Er sei zusammen mit anderen Hirtenhunden auf der Alp Y. frei herumgelaufen. B. Am 24. September 2002 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung zur Abklärung der Unfalldynamik und eines allfälligen Drittverschuldens.