nen vom Erbenvertreter sowie Auskünfte beim betreffenden Treuhandbüro, welches die Buchhaltung des Hotels A. besorgt, eingeholt wurden. Schliesslich wurde auch Y. zu den Vorfällen protokollarisch einvernommen. Daraus erhellt, dass von der ermittelnden Stelle die notwendigen Abklärungen vorgenommen wurden, damit über die Ablehnung oder Eröffnung einer Strafuntersuchung entschieden werden konnte.