In Bezug darauf glaubt der Beschwerdeführer andrerseits, dass in den Geschäftsbüchern ersichtlich sei, dass Y. die von ihm vorgeworfenen Delikte erfüllt habe. Aus dem Polizeibericht vom 19. März 2003 geht indes hervor, dass von der ermittelnden Stelle der Kantonspolizei Graubünden sämtliche Jahresrechnungen von 1994 bis 2001 überprüft und überdies zusätzlich Protokolle und Informatio- 6