demnach beschuldigt X. seinen Bruder Y. im Wesentlichen, dieser habe als Geschäftsführer des Hotels A. ab dem Geschäftsjahr 1999 keine Buchhaltungsabschlüsse mehr vorgelegt, Urkunden unterdrückt, verschiedene Bilder beiseite geschafft und durch Misswirtschaft den Betrieb gewollt „herunter“ gewirtschaftet. Ausserdem machte X. in seinem Schreiben vom 9. April 2002 an die Kantonspolizei zusammenfassend weiter geltend, dass sein Bruder Y. versuche, sich mit unübersichtlichen taktischen Manövern im Erbnachlass zu bevorteilen.