A. Am 23. Januar 2002 reichte X. bei der Staatsanwaltschaft Graubünden gegen Y. Strafanzeige wegen mehrerer Vermögensdelikte ein, namentlich wegen ungetreuer Geschäftsführung, Veruntreuung und Betrug. Anlässlich der Einvernahme vom 26. März 2002 bei der Kantonspolizei Graubünden substantiierte der Anzeigeerstatter seine Vorwürfe; demnach beschuldigt X. seinen Bruder Y. im Wesentlichen, dieser habe als Geschäftsführer des Hotels A. ab dem Geschäftsjahr 1999 keine Buchhaltungsabschlüsse mehr vorgelegt, Urkunden unterdrückt, verschiedene Bilder beiseite geschafft und durch Misswirtschaft den Betrieb gewollt „herunter“ gewirtschaftet.